Wettspielordnung

Rahmenausschreibung des GC Gelstern Lüdenscheid-Schalksmühle e.V.

1. Spielbedingungen:
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V., den jeweils gültigen DGV Wettspielbedingungen, den nachfolgenden Wettspielbedingungen sowie den jeweils gültigen Platzregeln des GC Gelstern. Die Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen sowie den Wettspielbedingungen ist an der Rezeption möglich. Die Platzregeln hängen am Info-Board aus. 

2. Meldungen:
Meldungen zu Turnieren sind in die dafür vorgesehene Meldeliste einzutragen. Meldungen können persönlich und telefonisch vorgenommen werden. Gastspieler müssen dabei Heimatclub, Mitgliedsnummer und Stammvorgabe nennen. Die Meldeliste hängt jeweils zwei Wochen vor Turnierbeginn im Clubhaus aus. Frühere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Eintragungen über bereits gestrichene Zeilen oder Radierungen werden nicht berücksichtigt. Abmeldungen werden für gemeldete Wettspiele bis zum Meldeschluss angenommen. Der Meldeschluss ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Die Startzeiten können im Vorfeld des Wettspiels erfragt bzw. am Aushang eingesehen werden.

3. Meldegebühr:
Das Nenngeld ist vor dem Start an der Rezeption zu entrichten. Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten oder nach Meldeschluss absagen, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit. Die zu entrichtende Gebühr wird am Turniertag vom Kundenkonto abgebucht oder in Rechnung gestellt.

4. Preise:
Gewonnene Turnierpreise, die bei der Siegehrung nicht vergeben werden konnten, können im Club Office abgeholt werden. Die Preisverteilung erfolgt Brutto vor Netto.

5. Zusammenstellung der Spielergruppen:
Die Reihenfolge der Teilnehmer in der Startliste und die Spielgruppenzusammenstellung werden von der Spielleitung festgelegt.

6. Abspielzeit ( Regel 5.3a, Anmerkung):
Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von 5 Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er, sofern die Aufhebung der Strafe der Disqualifikation nach den 3 Ausnahmen dieser Regel nicht gerechtfertigt ist, für das Versäumen der Abspielzeit wie folgt bestraft:

Lochspiel: Lochverlust am ersten Loch
Zählspiel: 2 Schläge am ersten Loch
Strafe für Verspätung von mehr als 5 Minuten: Disqualifikation

Die Abspielzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielergruppe durch den Starter, je nachdem, was später liegt.

7. Unangemessene Verzögerung; Langsames Spiel ( Regel 5.6a):
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 5.6a angesehen.

Strafe für Verstoß:
Lochspiel: 1. Verstoß: Lochverlust, 2. Verstoß: Disqualifikation,
Zählspiel: 1. Verstoß: 1 Schlag, 2. Verstoß: 2 Schläge, 3. Verstoß: Disqualifikation

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

8. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 5.7):
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befindet sich ein Spieler beim Spielen eines Lochs, so muss er das Spiel unverzüglich unterbrechen und darf es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren.

- Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: Ein langer Signalton einer Sirene.
- Signal für sonstige Spielunterbrechung nach Regel 5.7b: Wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne einer Sirene.
- Signal für Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt zwei kurze Signaltöne einer Sirene.

(Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers – Regel 5.7a).

9. Üben/ Nachputten ( Regel 5.2):
Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag oder Nachputten nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen (Ausnahme Regel 5.5b) oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen. Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch. Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge an diesem Loch

10. Elektronische Kommunikationsmittel:
a) Handy / Mobiltelefone
Telefonate mit dem Handy / Mobiltelefon sind nur in Notfällen gestattet.

b) Entfernungsmessung
Entfernungsmessung, die die reine Entfernung messen, sind bei Wettspielen gestattet. Nicht gestattet sind (z. B. GPS-Navigationssysteme, Mobiltelefone u. ä.)

11. Wettspielende:
Zählwettspiele enden 20 Minuten nach der Siegerehrung, die im Anschluss an das Wettspiel vorgenommen wird. Lochwettspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an das Sekretariat als beendet.

12. Spielleitung:
Die Mitglieder der Spielleitung des GC Gelstern werden am Turnier-Board durch Aushang bekannt gegeben. Starter und Marshalls handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

13. Scorekarten:
Die Scorekarten sind bis 15 Minuten nach dem Spielende der jeweiligen Spielgruppe an der Rezeption abzugeben. Die Wettspielergebnisse sind deutlich lesbar aufzuschreiben. Korrekturen sind ebenfalls deutlich vorzunehmen. Nicht den Spieler betreffende Scores müssen durchgestrichen werden. Nichtbeachtung kann die Disqualifikation zur Folge haben.

14. Beanstandungen (Protest):
Beanstandungen bzw. Proteste müssen spätestens 15 Minuten nach Wettspielende schriftlich bei der Spielleitung eingereicht sein. Die Spielleitung entscheidet endgültig über Streitfragen.

15. Sonderpreise:
a) Longest Drive:
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegen.

b) Nearest to the Pin:
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben. Die Entfernung wird mit bereitgestelltem Maßband ermittelt. Gemessen wird durch Anlegen des Maßbandes am Lochrand. Die aktuell kürzeste Entfernung ist mit Vor- und Nachnamen in die am Grün befindliche Liste einzutragen.

c) Nearest to the Line:
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegen.

16. Veröffentlichung der Ergebnisse:
Die Turnierergebnisse werden im Intranet des Deutschen Golf Verbandes e.V. und auf der Internetseite des GCG veröffentlicht. Dies beinhaltet die Veröffentlichung von Namen, Vorgabe und Wettspielergebnis in einer Ergebnisliste im Internet. Darüber hinaus gibt der Spieler mit seiner Anmeldung zum Turnier seine Zustimmung zur eventuellen Veröffentlichung der Ergebnisse und Fotos in elektronischen und gedruckten Medien.

17. Änderungsvorbehalt:
Die Spielleitung behält sich bis zum 1.Start in begründeten Fällen das Recht vor:
a) die Startzeiten abzuändern oder neu festzusetzen
b) die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabewirksamkeit)
c) die Platzregeln abzuändern
d) die Spielgruppenzusammenstellung (Flight -Zusammenstellung) zu ändern

Nach dem 1.Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

18. Carts Benutzung:
Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht. Sonstigen Bewerbern werden Carts nur dann zur Verfügung gestellt, wenn alle daran interessierten Teilnehmer des Wettspiels von Carts Gebrauch machen könnten.

19. Bälle:
Der Ball, den ein Spieler spielt, muss im aktuell gültigen Verzeichnis zugelassener Golfbälle des R&A aufgeführt werden. Die Liste kann unter www.randa.org eingesehen werden. Strafe für Verstoß gegen die Wettspielbedingung: Disqualifikation.